Wissen · Prozesskosten

Was kostet ein Netzanschlussantrag
im Backoffice?

Diese Frage konnte bislang kaum jemand mit einer belastbaren Zahl beantworten. Seit dem Netzpaket 2026 gibt es eine: Im Referentenentwurf rechnet das Bundeswirtschaftsministerium selbst vor, was die Bearbeitung eines Netzanschlussbegehrens kostet. Wir haben die amtlichen Annahmen aufbereitet, samt der Fallstricke, die beim Zitieren dieser Zahlen lauern.

Stand: 15. August 2026 · Autor: Marcus Daftari, Daftari & Partners GmbH · Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung

Die Kernzahl

645,60 Euro Personalkosten pro Anschlussbegehren

Der Erfüllungsaufwand im Referentenentwurf zum Netzpaket (Bearbeitungsstand 17. April 2026) setzt für ein Netzanschlussbegehren in der Mittelspannung eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 8 Stunden an, „basierend auf Erfahrungswerten der Branche“, bei einem Lohnsatz von 80,70 Euro pro Stunde für hohes Qualifikationsniveau. Das ergibt 645,60 Euro reine Personalkosten je Begehren.

Wichtig für die Einordnung: Das ist eine amtliche Modellannahme, kein Messwert, und sie umfasst nur die Personalkosten der Bearbeitung. Systemkosten, Rückfragen beim Anschlussbegehrenden, Abstimmungen zwischen Abteilungen und die Doppelerfassung in mehreren Systemen kommen in der Praxis dazu. Wer den eigenen Vollkostensatz kennt, liegt in vielen Häusern deutlich darüber. Als Referenzwert, um den eigenen Aufwand einzuordnen, ist die Zahl trotzdem wertvoll: eine amtlich hergeleitete Stückkostenzahl für einen Prozess, zu dem es bislang kaum belastbare Vergleichswerte gab.

Die Mengen dahinter

24.000 vermeidbare Begehren pro Jahr

Die eigentlich brisante Rechnung des Entwurfs steckt in den Mengenannahmen. Sie zeigen, wie viel Arbeit heute in Anfragen fließt, aus denen nie ein Anschluss wird.

40.000

Netzanschlussbegehren pro Jahr in der Mittelspannung legt der Entwurf bundesweit zugrunde

20 %

davon werden nach den amtlichen Annahmen heute tatsächlich realisiert: jedes fünfte Begehren

645,60 €

Personalkosten je Begehren: 8 Stunden Bearbeitung zu 80,70 Euro pro Stunde

15,5 Mio. €

jährliche Personalkosten aller Netzbetreiber für Begehren, die durch bessere Vorabinformation entfallen könnten

Die Logik des Entwurfs: Können Projektierer vorab online prüfen, wo Kapazität verfügbar ist, stellen sie aussichtslose Anfragen gar nicht erst. Der Gesetzgeber erwartet, dass die Realisierungsquote dadurch von 20 auf 50 Prozent steigt und die Zahl der Begehren von rund 40.000 auf 16.000 pro Jahr sinkt. Die eingesparten 24.000 Begehren mal 8 Stunden mal 80,70 Euro ergeben die rund 15,5 Millionen Euro jährlicher Entlastung, die der Entwurf der Transparenzpflicht des § 17c zuschreibt. Für das einzelne Haus heißt das umgekehrt: Jedes vergebliche Begehren, das heute im Backoffice landet, kostet im amtlichen Modell 645,60 Euro, in der Vollkostenbetrachtung eher mehr.

Fallstricke

Dreimal „8 Stunden“ und zweimal „Millionen“: Verwechslungsgefahr

Wer diese Zahlen zitiert, sollte die Fundstellen kennen. Der Entwurf enthält mehrere ähnlich klingende Werte, die völlig Verschiedenes bedeuten.

  • Drei verschiedene „8 Stunden“: Die 8 Stunden je Mittelspannungs-Begehren (Verteilnetzbetreiber) stehen in der Begründung zu § 17c. Daneben schätzt der Entwurf 8 Stunden je Fall für die Prüfung neuer Priorisierungskriterien, das betrifft aber Übertragungsnetzbetreiber bei nur 160 Fällen pro Jahr; für Verteilnetzbetreiber sind dort 3 Stunden angesetzt. Und noch einmal 8 Stunden je Netzbetreiber für die Anzeige von Redispatch-Vorbehaltsregionen bei der Bundesnetzagentur.
  • Die „10 Minuten Ersparnis“ sind eine andere Baustelle: Für das digitale Netzanschlussportal rechnet der Entwurf mit 10 Minuten Zeitersparnis je Vorgang, aber bezogen auf rund 1,1 Millionen Vorgänge pro Jahr (amtliche Fallzahl, abgeleitet aus 20 Millionen Verfahren zwischen 2027 und 2045), also ganz überwiegend Niederspannung: Photovoltaik, Wallboxen, Wärmepumpen. Der dort angesetzte Lohnsatz von 33,60 Euro liegt deutlich unter dem Mittelspannungs-Satz; bei wem die Ersparnis genau anfällt, lässt der Entwurf offen.
  • 5,9 oder 5,5 Millionen Euro: Die oft zitierten 5,9 Millionen Euro jährlich sind der Brutto-Personaleffekt der Portalpflicht. Netto, nach Abzug von Gremienarbeit und externen Dienstleistungen, weist das Vorblatt rund 5,5 Millionen Euro jährliche Entlastung aus, bei einmaligen Kosten von rund 1,2 Millionen Euro. Sauber zitiert ist die Netto-Zahl.

Je Netzbetreiber

Was der Entwurf dem einzelnen Haus zurechnet

Der Erfüllungsaufwand rechnet mit 851 Verteilnetzbetreibern in Deutschland und setzt für die neuen Pflichten Pauschalen an:

  • Online-Tool für die Kapazitätsauskunft (§ 17c): rund 10.000 Euro einmalig für die Einrichtung durch einen externen Dienstleister plus 1.500 Euro jährlich für die Softwarelizenz, zuzüglich 20 Prozent administrativem Aufwand für Dienstleistersteuerung, Datenbereinigung und die Anpassung der Bestandssysteme.
  • Digitales Netzanschlussportal (§ 17e): rund 1.000 Euro einmalig für die Einrichtung plus 500 Euro jährlich für die Aktualisierung. Der Entwurf verweist darauf, dass Portale in der Niederspannung bereits gesetzlich vorgeschrieben und die Prozesse standardisiert sind.
  • Kapazitätskarten der Hochspannungsebene (§ 17c Abs. 1): betreffen nur 69 Unternehmen (65 Hochspannungs-Verteilnetzbetreiber und 4 Übertragungsnetzbetreiber), angesetzt mit 48 Stunden pro Jahr für monatliche Datenabfrage, Aufbereitung und Aktualisierung.
  • Standardisierungsgremien: Die einheitlichen Vorgaben zu Prozessen, Formaten und Rollen entstehen in Branchengremien; der Entwurf kalkuliert dafür Sitzungsreihen mit je 25 Personen.

Ob diese Pauschalen die Realität eines konkreten Hauses treffen, hängt davon ab, wie gut Netzleitsystem, Vorgangsbearbeitung und Bestandssysteme heute schon verbunden sind. Ein Tool für 10.000 Euro einzurichten ist das eine; die monatlichen Kapazitätsdaten zuverlässig aus dem Netzleitsystem in die Veröffentlichung zu bringen, ohne dass jemand sie händisch zusammenkopiert, das andere.

Die eigene Rechnung

So ermitteln Sie Ihren Stückkostenwert

Die amtliche Zahl ist ein Startpunkt. Aussagekräftig wird sie erst im Vergleich mit den eigenen Werten, und die Rechnung dafür ist bewusst einfach:

01

Fälle zählen

Netzanschlussbegehren pro Jahr je Spannungsebene, inklusive der Anfragen, aus denen nie ein Anschluss wird. Gerade die vergeblichen Begehren machen laut amtlicher Rechnung den Großteil aus.

02

Zeit je Fall erfassen

Von der Posteingangs-Erfassung über Prüfung, Rückfragen und Systemeinträge bis zur Rückmeldung. Medienbrüche sichtbar machen: Jedes Abtippen aus PDF oder E-Mail in ein Bestandssystem zählt mit.

03

Mit Vollkosten bewerten

Stundensatz inklusive Arbeitgeberkosten und Gemeinkosten ansetzen, nicht das Bruttogehalt. So entsteht Ihr eigener Stückkostenwert je Spannungsebene.

04

Vergleichen und priorisieren

Den eigenen Wert neben die amtlichen 645,60 Euro legen und je Prozessschritt fragen: Was davon muss ein Mensch tun, was kann automatisch laufen?

In dieser Rechnung liegt der eigentliche Hebel der neuen Pflichten: Die Transparenz- und Portalvorgaben des Netzpakets senken die Fallzahlen und digitalisieren den Eingang. Die Stückkosten je verbleibendem Fall sinken aber nur, wenn auch die Prozesskette dahinter automatisiert wird. Genau an diesem Hebel arbeitet Gridworx: an der durchgängigen Automatisierung der Prozesskette hinter dem Antragseingang, inklusive der Anbindung Ihrer Bestandssysteme, für die wir je System den passenden Anbindungsweg erarbeiten.

Häufige Fragen

Die Kostenfrage in fünf Antworten

Der Referentenentwurf zum Netzpaket 2026 setzt für ein Netzanschlussbegehren in der Mittelspannung 8 Stunden Bearbeitungszeit bei 80,70 Euro pro Stunde an, also 645,60 Euro Personalkosten je Fall. Die Annahme beruht laut Entwurf auf Erfahrungswerten der Branche und bezieht sich auf die reine Bearbeitung, ohne System- und Gemeinkosten.

Sie steht im Erfüllungsaufwand des Referentenentwurfs (Bearbeitungsstand 17. April 2026), also in der amtlichen Kostenabschätzung, die jedem Gesetzentwurf beiliegt. Es ist eine Modellannahme für den Bundesdurchschnitt, kein gemessener Wert. Für das einzelne Haus taugt sie als Referenz, nicht als Ersatz für die eigene Kalkulation. Dieser Beitrag basiert auf dem Referentenentwurf vom 17. April 2026; ob die am 29. Juli 2026 beschlossene Kabinettsfassung einzelne Werte verändert, ist noch nicht abschließend ausgewertet, und auch der Bundestag kann Werte noch ändern.

Nein. Die 645,60 Euro beziehen sich auf die Mittelspannung. Für die Masse der Niederspannungsvorgänge (Photovoltaik, Wallboxen, Wärmepumpen) rechnet der Entwurf an anderer Stelle: mit rund 1,1 Millionen Portalvorgängen pro Jahr und einer Zeitersparnis von 10 Minuten je Vorgang durch das digitale Netzanschlussportal. Das sind zwei getrennte Rechnungen mit unterschiedlichen Lohnsätzen.

Heute wird laut Entwurf nur rund jedes fünfte Mittelspannungs-Begehren realisiert. Können Projektierer vorab online prüfen, wo Kapazität verfügbar ist, entfallen aussichtslose Anfragen. Der Entwurf erwartet eine Realisierungsquote von 50 Prozent und einen Rückgang von rund 40.000 auf 16.000 Begehren pro Jahr.

Wesentliche Treiber sind Medienbrüche und Doppelerfassung: Anträge, die als PDF oder E-Mail eingehen und von Hand in Bestandssysteme übertragen werden, Rückfragen wegen unvollständiger Unterlagen und fehlende Vorgangstransparenz. Entsprechend wirken automatische Datenerfassung am Eingang, Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung, regelbasierte Vorgangssteuerung und eine saubere Anbindung der Bestandssysteme.

Quellen

Primärquellen

Alle Zahlen dieses Beitrags stammen aus dem Erfüllungsaufwand des Referentenentwurfs; Hintergründe zum Gesetzesvorhaben im Beitrag Netzpaket 2026: Der Netzanschluss wird digitale Pflicht.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung auf Basis der genannten Quellen und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Beträge sind amtliche Annahmen des Entwurfs, keine Messwerte. Grundlage ist der Referentenentwurf vom 17. April 2026; ob die am 29. Juli 2026 beschlossene Kabinettsfassung einzelne Werte verändert, ist noch nicht abschließend ausgewertet.

Wie viel kostet ein Vorgang bei Ihnen?

Wir rechnen gemeinsam nach und zeigen, welche Prozessschritte sich automatisieren lassen.

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